Rauchmelder

Was spricht für Rauchmelder?

In Deutschland sterben pro Jahr mehr als 600 Menschen durch Feuer, vor allem durch Rauch. Über 6.000 Menschen werden bei Bränden verletzt, die Sachschäden betragen einige Millionen Euro. Besonders gefährlich ist bei Wohnungsbränden der entstehende Rauch, weil er sich um ein Vielfaches schneller verbreitet als das Feuer. Schon in wenigen Sekunden kann ihr Haus oder ihre Wohnung so stark verrauchen, dass eine akute Gefahr für ihr Leben besteht. Trotz gutem baulichem Brandschutz und aller Vorsicht und Aufmerksamkeit, ist letztlich niemand davor geschützt, dass nicht auch in der eigenen Wohnung ein Brand entstehen kann. Ein Defekt an einer elektrischen Leitung oder einem Gerät, eine Unachtsamkeit im Haushalt, eine brennende Zigarette im Bett oder mit Feuer spielende Kinder - so entsteht schnell ein Brand, der häufig nicht sofort bemerkt wird.

Oft schwelen solche Brandherde über Stunden. Sind Möbel oder andere Gegenstände mit hohem Kunststoffanteilen betroffen, entwickelt sich beim Verbrennen besonders giftiger Rauch.

Wer im Schlaf überrascht wird, kann durch die Rauchgase Kohlenmonoxid, Chlor- oder Blausäuregas das Bewusstsein verlieren. Im schlimmsten Fall erstickt man, ohne auch nur einen Hustenreiz zu verspüren.

Rauchmelder können in solchen Situationen Leben retten. Durch einen lauten Warnton werden Menschen selbst aus tiefem Schlaf geweckt. So verschaffen Rauchmelder die nötige Zeit, um zu fliehen und die Feuerwehr zu rufen oder möglicherweise den Brand selbst zu bekämpfen.

Rauchmelderpflicht: noch immer nicht bundeseinheitlich geregelt

13 deutsche Bundesländer haben mittlerweile eine Rauchmelderpflicht in die Landesbauordnung aufgenommen. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es jedoch nicht. Wenngleich vielerorts eine gesetzliche Vorschrift existiert, sind viele Wohnungen und Häuser längst nicht mit Rauchmeldern ausgestattet. In den meisten Bundesländern sind es einzig die Neubauten, die ausreichend gesichert sind. Bestehende Wohnungen genießen einen gesonderten Schutz. Die Übergangsregelungen verschaffen Vermietern und Hausbesitzern Zeit, die Installation der Rauchmelder auf einen späteren Zeitpunkt zu vertagen.

Die Gesetzesregelung zur Rauchmelderpflicht gilt für Privathaushalte und dient einzig dem Schutz. Das macht Sinn: Jährlich sterben um die 500 Menschen in Deutschland bei Bränden. Die Mehrzahl erliegt nicht den Flammen, sondern einer Rauchvergiftung. Ein schmerzhafter und unnötiger Tod. Rauchwarnmelder könnten die Gefahren deutlich reduzieren, sie warnen nämlich auch im Schlaf und würden Bewohnern die Möglichkeit geben, sich in Sicherheit zu bringen. Ein weiterer Vorteil: Das Warnsignal ist meistens so laut, dass direkte Nachbarn ebenso gewarnt werden. Außerdem besteht bei einer frühen Rauchwarnung die Option, dass der Brand sich noch nicht ausgeweitet hat und mittels Feuerlöscher selbst bekämpft werden kann.

Details zur Rauchmelderpflicht

Der Einbau der Rauchmelder obliegt den Bauherren, bei bestehenden Gebäuden liegt die Pflicht beim Eigentümer. Sofern bereits Rauchmelder vorhanden sind, müssen gegebenenfalls defekte Geräte ebenfalls durch den Vermieter oder Besitzer des Hauses ersetzt werden. Grundsätzlich müssen sich Mieter nicht um die Wartung kümmern. Außer, der Mieter erklärt sich freiwillig dazu bereit. Allerdings gibt es einige Bundesländer, in denen es insbesondere in puncto Wartung zu Unklarheiten kommt. Rauchwarnmelder arbeiten für gewöhnlich mit Batterien, deren Austausch in gewissen Abständen nötig ist. Wer das übernimmt, wird individuell gehandhabt. Entweder rückt hierzu die Firma aus, die das Gerät installiert hat, oder Mieter und Vermieter werden sich anderweitig einig. Es bedarf aber einer eindeutigen Absprache. Wie lange die Batterien halten, hängt maßgeblich von der Qualität ab. Grundsätzlich sollte die Nutzungsdauer bei mindestens einem Jahr liegen. Bessere Rauchwarnmelder sind sogar mit Batterien ausgestattet, die bis zu 10 Jahre halten und erst dann einen Austausch erforderlich machen.

Rauchmelder müssen in allen Räumen installiert werden, in denen Personen schlafen. Außerdem in Aufenthaltsräumen und Fluren. Auf jeder Etage muss mindestens ein Gerät vorhanden sein, wenn Wohnung oder Haus aus mehreren offenen Bereichen besteht. Küche und Badezimmer sind zu vernachlässigen. Dort entwickeln sich Dämpfe und Essensgerüche. Das sorgt in vielen Fällen für einen Fehlalarm, weshalb hier keine Pflicht zum Einbau besteht. Es gibt zwar spezielle Rauchmelder für diese Räume, die unterliegen aber nicht der Rauchmelderpflicht. Ob die Kosten für eine Wartung von Mieter oder Vermieter zu tragen sind, ist mietrechtlich zu klären. Faktisch ist es nicht verboten, diese Gebühren auf den Mieter umzulegen. Weitere Informationen hierzu können Rechtsberatungsstellen und Rechtsanwälte erteilen.



Rauchmelderpflicht in Deutschland - Eine Infografik von rauchmeldershop-online.de